Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1
Geltung der Bedingungen | Parteien | Produkte
Die Produkte, Leistungen und Angebote des Unternehmens WM technics GmbH mit Sitz in Italien, 39053 Blumau (BZ), Breiener Straße 15, Steuernummer und Eintragungsnummer im Firmenregister Bozen: 02929330211 (in der Folge auch als „WM“, „der Hersteller“ „das Unternehmen“ oder „der Verkäufer“ bezeichnet) erfolgen aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen und werden gegebenenfalls durch gesonderte Vertragsabreden zwischen den Parteien ergänzt und präzisiert.
Eventuellen anderslautenden AGBs oder Gegenbestätigungen des Bestellers (in der Folge auch als „der Kunde“, oder „der Käufer“ bezeichnet), unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Ein Besteller kann sowohl ein gewerbliches Unternehmen oder eine Privatperson sein.
Gemeinschaftlich spricht man von WM und dem Käufer als „den Parteien“.
Falls nicht anders vorgesehen regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgende AGBs) Kaufgeschäfte im Sinne von Art. 1470 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches („Codice Civile“).
Alle Maschinen und Dienstleistungen des Unternehmens werden als „die Produkte“ oder „die Vorbehaltsgegenstände“ bezeichnet und können aus allen Geschäftsfeldern von WM stammen, sprich: urban, agrar oder ice – Bereich.
§ 2
Angebote und Vertragsabschluss |
Schrifterfordernis | Stornogebühr
- In Webinhalten, Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind –insbesondere bezüglich der enthaltenen Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An spezifisch ausgearbeitete Angebote hält sich das Unternehmen 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden.
- Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden AGBs sind nur gültig, wenn WM insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen, bei sonstiger Nichtigkeit. Als Schriftform versteht sich ein postalischer Brief, eine nachweislich eingegangen E-Mail (Lesebestätigung) oder ein Telefax.
- Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen von WM, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, beispielsweise einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten WM nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
- Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmens dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind solche Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
- Bei vereinbarter Anzahlung gilt der Vertrag erst dann als verbindlich abgeschlossen, sobald die Anzahlung vollständig auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Geht die Anzahlung nicht vollumfänglich und innerhalb der vereinbarten Frist ein, ist WM berechtigt, von der Verhandlung zurückzutreten, ein Vertrag kommt in diesem Falle nicht zustande und WM ist weiters berechtigt dem Besteller eine pauschale Stornogebühr von fünf (5,0) Prozent des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, vorbehaltlich weiterführender Schadens-ersatzansprüche.
§ 3
Preise, Preisänderungen
- Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer, die gegeben falls gesondert auszuweisen ist, nicht ein.
- Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Versicherung, Verpackung und Fracht.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs (6) Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmens. Im Fall von Änderungen der Importbedingungen und Zolltarife, Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen ist das Unternehmen berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.
Ergibt sich aus diesen Verhandlungen, dass der von WM angesetzte neue Preis für den Besteller nicht akzeptabel ist, steht WM ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, bei gleichzeitigem Verzicht des Bestellers auf jedwede Schadenersatzforderung.
§ 4
Lieferzeiten | Incoterms® 2020
- Die Meldung der Versandbereitschaft erfolgt ausschließlich bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, vorbehaltlich des Rücktritts von den Verhandlungen, OTA-Freischaltungs-Vorbehalt im Sinne von § 7, Punkt 7, Stornogebühr-Belastung und weiterführende Schadenersatzansprüche gemäß § 2, Punkt 5 bzw. § 5. Punkt 2 (Standgeld).
- Lieferfristen gelten ausschließlich vorbehaltlich der rechtzeitig möglichen Bevorratung und Selbstbelieferung durch WM. Abweichende verbindliche Lieferfristen müssen spezifisch und schriftlich zugesagt werden. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist verzichtet der Besteller jedenfalls auf die Ausübung des Recht auf Vertragsauflösung gem. Art. 1456 ital. ZGB, sowie auf Schadenersatzansprüche jedweder Art.
- Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Grund eines Umstandes, den WM, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, erfolgt die Haftung nur für den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Pandemiefällen, Störungen der internationalen Lieferketten usw. usf., auch wenn diese Hindernisse bei Lieferanten von WM oder auch deren Sublieferanten eintreten. Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung zu setzenden Nachfrist wird auf mindestens acht (8) Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim WM beginnt.
- Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gilt die folgende Incoterms ® 2020 Klausel: EXW – ex works Bozen, Abholung in Werk II in: -IT- 39100 (BZ), Bozen Süd, Giuseppe-di-Vittorio-Straße Nr. 18.
- Im Fall der abweichenden Anwendung von Incoterms® CIF und / oder CIP schließt der Verkäufer mindestens eine Güterversicherung auf Basis der Institute Cargo Clauses (C) oder gleichwertig ab. Eine weitergehende Deckung wird ausschließlich infolge eines schriftlichen Auftrag des Käufers und Kostenerstattung veranlasst.
§ 5
Versand und Gefahrenübergang | Standgeld
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person und/oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmens verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Wird die Ware am vereinbarten Termin nicht abgenommen oder kann nicht geliefert werden, weil der Käufer in Zahlungsverzug ist oder Mitwirkungspflichten verletzt hat, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Tag der Meldung der Versandbereitschaft eine Standgeldpauschale von 80,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Auch im Fall von Vorbehaltsgegenständen welche mit OTA-Freischaltungsvorbehalt ausgeliefert werden, geht die Gefähr gemäß´ den Punkten 1 und 2 dieses Paragrafen über.
§ 6
Mängelansprüche | Haftungsbegrenzung
- Ist die von WM erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft, darf das Unternehmen nach seiner Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen – in der Regel mindestens drei (3) – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig.
- Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs innerhalb von 12 (zwölf) Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
- Der Besteller ist verpflichtet von WM gelieferte Produkte und/ oder erbrachte Leistungen (z.B. Streckenkartierung durch Indoor – IPS) unmittelbar nach Erhalt des Produkts oder Abschluss der Arbeiten einer umfassenden Funktionsprüfung auf der Grundlage der Handbücher und Anweisungen von WM zu unterziehen. Offensichtliche Mängel müssen unmittelbar nach Durchführung dieser Übernahmekontrolle geltend gemacht werden. Diese Übernahmekontrolle erfolgt in der Regel durch Ausfertigung des Übergabeprotokolls der entsprechenden Maschine. Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Bestellers verborgene Mängel dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Tagen nach Entdeckung derselben schriftlich mitzuteilen, bei sonstigem Verfall von Gewährleistungsansprüchen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch WM bereit zu halten. Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge versteht sich die Produkte und/oder Leistungen als vorbehaltlos angenommen.
Ist der Besteller kein gewerbliches Handels-unternehmen, sondern ein Enderbraucher, gilt für Mängelrügen im Falle von offensichtlichen Mängeln eine Frist von 14 Tagen nach Durchführung der Funktionsprüfung bzw. ab der Entdeckung im Falle von verborgenen Mängel - Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
- Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Unternehmens nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jedwede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
- Eine Haftung für normale Abnutzung (Verschleißteile) bzw. für Defekte infolge einer Nichtbenutzung der Produkte für eine Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen dieses Paragrafen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter Gegenstände. Bei Enderbrauchern gilt für diese eine Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen von drei (3) Monaten. Ist der Besteller ein Handelsunternehmen oder Gewerbetreibender werden gebrauchte Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche geliefert.
- Steht das Unternehmen dem Besteller über seine gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produktes zur Verfügung, so haftet das Unternehmen nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
- Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubten Handlungen, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch WM beruhen, sind sowohl gegenüber WM selbst als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, so weit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
- Eine etwaige Haftung von WM ist jedenfalls auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt (z.B. Aufwand für alternative Maschinennutzung), angenommen in der Höhe des Vertragswerts pro Vertrag, ohne MwSt. .
§ 7
Eigentumsvorbehalt | OTA-Freischaltungsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmen aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behält sich das Unternehmen das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und digitalen Funktionalitäten (wie z.B. „connect“ vor (Vorbehaltsgegenstände).
- Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Unternehmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Ziffern – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
- Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an WM abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an WM ab.
- Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für WM unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen nicht dem Unternehmen gehörenden Waren steht dem Unternehmender dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
- Werden Vorbehaltsgegenstände vom Besteller bzw. in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut (z.B. „Connect“ – Sensorik innerhalb einer Eishalle), so tritt der Besteller schon jetzt gegen jedwede Dritte oder, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherungshypothek an WM ab.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WM zur digitalen Fernblockade und/oder Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe samt Übernahme der Kosten für Abbau und Rücktransport verpflichtet. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so hat das Unternehmen die Gegenstände zurückzugeben, Kosten für Transport gehen auch in diesem Fall zu Lasten des Bestellers.
- WM behält sich vor die Vorbehaltsgegenstände entweder komplett ohne Software beziehungsweise ohne vollumfängliche Software-Bestückung auszuliefern. Eine Freischaltung dieser Funktionen mittels „Over the Air“ – Technologie [sog. „OTA“- Technologie für „functions on demand“] behält sich WM vor, bis der Besteller allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dieser „OTA-Freischaltungs-Vorbehalt“ berechtigt den Besteller zu keiner Mängelrüge im Sinne von § 6 dieser Geschäftsbedingungen.
§ 8
Zahlung | Verzugszinsen |
Solve et repete – Grundsatz
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Unternehmens nach Rechnungsstellung ohne Abzug bei Sicht zahlbar. Grundsätzlich gilt 100%ige Vorauszahlung als Zahlungskondition. Zahlung haben in Euro innerhalb der Fristen zu erfolgen, die auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angeführt sind. Etwaige Bankspesen und sonstige Aufwendungen der Zahlungstransaktion gehen zulasten des Bestellers.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich das Unternehmen ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
- Wenn dem Unternehmen Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, dieser beispielsweise einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhält, ist WM berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn zuvor Schecks angenommen wurden oder andere Zahlungskonditionen eingeräumt worden waren, einschließlich noch nicht fälliger Forderungen. Zudem ist WM in diesem Fall berechtigt, weiterführende Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist WM berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, sowie allen Verträgen zurückzutreten. Im Fall der Erbringung von bereits erbrachten Vorleistungen für noch nicht gelieferte oder abgenommene Produkte und Leistungen ist WM berechtigt die bereits aufgelaufenen Kosten zuzüglich einer eine pauschalen Stornogebühr von zehn (10,0) Prozent des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, vorbehaltlich weiterführender Schadensersatzansprüche
- WM ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Das Unternehmen wird den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist das Unternehmen berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Bei Kunden, die eine Wirtschaftstätigkeit ausüben sind der Verzugszinsen gemäß GvD Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 maßgeblich. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens des Unternehmens bleibt vorbehalten.
- Es gilt der „Solve et repete -Grundsatz“: der Kunde darf keine Einwände erheben, um die zu erbringende Leistung zu vermeiden oder zu verzögern. Etwaige Anfechtungen beliebiger Art verleihen kein Recht auf Zahlungsaussetzung oder Aufrechnung, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder von WM nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.
- Bei Zahlungssäumigkeit des Bestellers, auch bezüglich einer einzige Raten-Rechnung oder einer einzigen, periodisch fälligen Rechnung (wie zum Beispiel für Leistungen wie Softwarenutzung, Servicierung, Mieten oder ähnlichem,) ist WM berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und alle Lieferungen einzustellen, auch wenn diese nicht direkt mit dem Auftrag verbunden sind, bezüglich dessen die Zahlungssäumigkeit eingetreten ist.
§ 9
“No re-export to Russia” – Klausel
- Der Besteller darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12, Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, ausführen oder wiederausführen.
- Der Besteller bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
- Der Besteller richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden.
- Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser Geschäftsbedingungen dar, und der Hersteller ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) Beendigung dieses Vertrages; und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Gesamtwerts dieses Vertrages oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist. - Der Besteller ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich etwaiger einschlägiger Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten. Der Bestellerstellt dem Hersteller innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung dieser Mitteilung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen (1), (2) und (3) zur Verfügung.
§ 10
Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die Ihnen jeweils überlassenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags zu verarbeiten und alle Anforderungen der DSGVO einzuhalten. Insbesondere bestätigt WM gemäß Art. 13 GvD 196/2003 und der Art. 13 und 14 Verordnung (EU) Nr. 2016/679, dass die auch mündlich, direkt oder über Dritte erfassten personenbezogenen Daten, die in Papier- oder elektronischen Format abgelegt sind, ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen, steuerlichen, buchhalterischen oder sonstigen gesetzlichen Pflichten verwendet werden, sowie zur Verwaltung von Kunden und Lieferanten, für Kontrollen und Analysen, zur Zusendung von Materialien zu Verwaltungs-, Geschäfts- oder Werbezwecken. Die Angabe der verlangten/erfassten Daten ist zur Erfüllung der oben genannten Obliegenheiten erforderlich. Die mangelnde Einwilligung in die Verarbeitung der Daten kann dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Diese Verarbeitung erfolgt von Hand oder mit telematischen Hilfsmitteln seitens befugter Personen, die gesetzesgemäß ernannt und über die Grenzen der Verarbeitung laut GvD 196/2003 und laut Verordnung (EU) Nr. 2016/679 aufgeklärt wurden; sie wird überdies auf eine Art und Weise vorgenommen, die die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet und den Zugriff seitens unbefugter Personen verhindert. In den genannten Bereichen und aus zweckdienlichen Gründen können die personenbezogenen Daten an Behörden, Agenturen, Berater und sonstige Freiberufler, Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Kunden übermittelt werden. Auf einfache Anfrage an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung kann die betroffene Person die Rechte aus Art. 7 ff GvD 196/2003 und Art. 12 ff Verordnung (EU) Nr. 2016/679 ausüben. Gleichzeitig verpflichtet sich der Besteller bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die Firma WM betreffen, die in seinem Besitz waren, sind oder sein werden, die Pflichten aus Art. 13 GvD 196/2003 und Art. 13 und 14 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 einzuhalten.
§ 11
Anwendbares Recht | Gerichtsstand |
Sprache | Salvatorische Klausel
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen WM und Besteller gilt das Recht der Republik Italien.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Bozen, 39100 (BZ) – Italien.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen WM und Besteller nicht berührt
- Die vorliegenden AGBs existieren in mehreren Sprachen, bei Unstimmigkeiten überwiegt jedoch die in deutscher Sprache veröffentlichte Version.
Blumau, 16 März 2026